Das Kurzgutachten hat eine höhere Aussagekraft im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag,
es beinhaltet immer eine ausführliche Reparaturkostenkalkulation, die notwendigen Fahrzeugdaten sowie aussagekräftige Bilder von der Schadensstelle. Es dient zugleich der Beweissicherung.
Sollte die Schadenhöhe weniger als 750 Euro betragen und somit kein vollständiges Haftpflichtschadengutachten von Nöten sein, bieten wir Dir die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dies hat, im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, eine höhere Aussagekraft, da es einerseits Bezug zum Schadensereignis in einer kurzen Beschreibung nimmt und andererseits durch Beweissicherungsfotos dokumentiert ist.
Des Weiteren beinhaltet es die notwendige Reparaturkostenkalkulation und wichtige Fahrzeugdaten. Kurzgutachten sind ebenfalls von dem regulierungspflichtigen Versicherer voll zu erstatten. Scheue Dich also nicht, auch bei “Kleinschäden” mit uns in Verbindung zu setzen. Insbesondere, wenn Du nicht sicher bist, ob es sich bei dem vorliegenden Schaden, um einen Bagatellschaden (Wert unter 750 Euro) handelt.
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