Kasko

In diesem Fall reguliert deine Versicherung den Schaden

 

Was ist ein Kaskoschaden?

Kaskoschäden sind solche, die durch eigene Schuld, höhere Gewalt oder unauffindbare Schädiger  verursacht werden. Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn kein Vorsatz geschweige denn grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wegen Fahrlässigkeit kann der Versicherer Leistungen teilweise oder ganz streichen.

 

Beispiele für Kaskoschaden

  • Einbruch und Raub
  • Brand
  • Wildunfälle (Haarwild): Wildunfallbescheinigung für die Schadensregulierung erforderlich!
  • Glasschäden / Glasbruch durch Steinschlag
  • Elementarschäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, umgestürzte Bäume, Überflutung und Blitzschlag
  • Tierschäden (Marderbiss als Klassiker), aber daraus resultierende Folgeschäden / Weiterfresserschäden sind meistens nicht versichert.

 

Was tun bei einem Kaskoschaden?

  • Schaden mit Bildern dokumentieren, ggf. Daten von Zeugen sichern. 
  • Dem Geschädigten keine vorzeitigen Zusagen machen 
  • Den Schaden bei der Versicherung melden. 
  • Die Versicherung gibt die weitere Vorgehensweise vor

 

Meine Ansprüche im Kaskoschaden

Die Ansprüche sind überschaubar, erstattet werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten, sowie die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

 

Das Gutachten

Der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen selbst bestimmen kann, gilt im Kaskofall nicht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Dir beauftragen Kfz-Sachverständigen zu tragen. Im Regelfall wird die Versicherung ihr sogenanntes "Weisungsrecht" ausüben und den Kfz-Sachverständigen selbst bestimmen. 

Wenn Du mit dem Ergebnis des Gutachtens Deiner Versicherung nicht einverstanden bist, kannst Du selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen der ein Gegengutachten erstellt. Die entstanden Kosten musst Du dann in der Regel selbst tragen, hierzu ist es ratsam einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.
 

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